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Arbeitsrecht, Informationstechnologierecht

Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz rechtssicher und effektiv gestalten

Referierende: Dr. Marc Becker , Dr. Stefan Müller

Fortbildungs-Nr.: 01257693

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 04.09.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Dieses Seminar richtet sich an Fachanwälte für Arbeitsrecht, HR-Verantwortliche sowie an Arbeitsrechtspraktiker. Die Veranstaltung bietet eine fundierte und praxisnahe Grundlage, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz rechtskonform und effizient zu gestalten. Die Teilnehmer erhalten einen systematischen Überblick über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und vertiefen ihr Wissen anhand ausgewählter Fallbeispiele. Im Fokus stehen die Definition von KI im arbeitsrechtlichen Kontext, der regulatorische Rahmen sowie relevante rechtliche und tatsächliche Risiken. Zudem werden Rechte und Pflichten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, Diskriminierungsschutz, Arbeitsschutz, Haftungsfragen sowie Qualifizierungsanforderungen umfassend behandelt. Neben gesetzlichen und kollektivvertraglichen Verboten werden das Weisungsrecht und konkrete Praxisfälle – wie der Einsatz von KI im Bewerbungsverfahren, bei der Erteilung von Weisungen und im Zusammenhang mit Kündigungen – beleuchtet. Die Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrats, Schulungsansprüche und der Einsatz von KI in der Gremienarbeit werden ebenfalls ausführlich thematisiert. Das Seminar liefert anhand von Fallbeispielen aktuelle Expertise und praxisnahe Impulse zur rechtssicheren Einführung und Nutzung von KI im Unternehmen.

 

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen der versierten Referenten.

Dr. Marc Becker

(mehr Infos)

Dr. Stefan Müller

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Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden