In dieser Veranstaltung werden die Vermögensdelikte, soweit sie das Vermögen als Ganzes schützen, sowie mögliche Anschlussdelikte im Gesundheitswesen eingehend und mit vielen praktischen Beispielen behandelt. Auswirkungen der aktuellen Gesetzesentwicklung werden berücksichtigt. Die Veranstaltung behandelt neben der „Vertragsarztuntreue“ (§ 266 StGB) das Thema des „Leistungsbetrugs“ (§ 263 StGB) sowohl bei ambulanten als auch stationären Leistungserbringern. Hier werden Probleme aus der Rechtsprechung und der aktuellen Entwicklung aufgezeigt. Es wird der Vorwurf der (räuberischen) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) im Zusammenhang mit „Selbstzahlerleistungen“ erörtert. Ebenso werden Probleme im Bereich des § 266a StGB (Vorenthalten von Arbeitsentgelt) in Verbindung mit den sog. Honorarärzten dargestellt. Einen breiten Raum nehmen die Korruptionsvorschriften, sowohl die bekannten §§ 299 (in der Neufassung), 331 ff. StGB als auch die neu geschaffenen Tatbestände der §§ 299a und 299b StGB ein. In einem letzten Block werden Anschlussdelikte, Verfahrensfragen und Verteidigungsstrategien dargestellt. Hierbei werden mögliche Nebenfolgen unter Einschluss der §§ 73 ff. StGB und der §§ 30, 130 OWiG erläutert.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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