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Notare

Überlassungsvertrag - Vertiefung

Referierende: Dr. Sebastian Berkefeld, Dr. Klaus Oertel LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 03246459

Online-Vortrag LIVE Online-Seminar LIVE Ein Kalendersymbol. 03.11.2025 Uhrzeit der Veranstaltung 16:00 Uhr -
18:45 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO
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Vertiefung / Aktuelles

+++ DAS ONLINE-SEMINAR FINDET VIA MICROSOFT TEAMS STATT +++

 

Die Veranstaltung wendet sich an (angehende) Notare und Notarinnen, die über Grundkenntnisse im Bereich des Überlassungsvertrages verfügen. Der Überlassungsvertrag ist eine typische Erscheinungsform der vorweggenommenen Erbfolge und umfasst eine Vielzahl verschiedener Vertragsformen. Der Vertiefungskurs befasst sich mit den vielfältigen Gestaltungsfragen beim Überlassungsvertrag. Zivilrecht, Grundbuchrecht, Steuerrecht und Sozialrecht sind hierbei eng miteinander vernetzt und in ihren Aus- und Wechselwirkungen zu beachten. Praktische Einschätzungen und Erfahrungen zur Vertragsgestaltung werden ebenso vertieft erläutert wie die notariellen Belehrungspflichten beim Überlassungsvertrag, die praktische Tauglichkeit von Rückerwerbsrechten und Gestaltungen zum verbreiteten Modell der Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt. Die fallorientierte Darstellung ermöglicht, die Einzelprobleme der täglichen Praxis zu erkennen und sachgerecht zu lösen, und vor allem die neuen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung praxistauglich zu bewältigen. Hierzu werden zahlreiche Formulierungsvorschläge gegeben.

 

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Die Teilnahme an diesem Online-Seminar erfolgt via Microsoft Teams. Ihre fachlichen Fragen können Sie jederzeit im direkten Austausch mit den Referenten stellen und diskutieren. Dafür sind ein Mikrofon und/oder Webcam notwendig.

Referierende

Profilbild Sebastian Berkefeld
Dr. Sebastian Berkefeld

(mehr Infos)

Dr. Klaus Oertel LL.M.

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Notarkammer Brandenburg, Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern, Notarkammer Baden-Württemberg, Notarkammer Frankfurt am Main, Notarkammer Kassel, Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg, Saarländische Notarkammer, Schleswig-Holsteinische Notarkammer, Rheinische Notarkammer, Westfälische Notarkammer, Notarkammer Koblenz, Notarkammer Berlin