Nach dem Wortlaut des § 2 Nr. 1 KHG sind Krankenhäuser „Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden geheilt oder gelindert werden sollen…“. Maßgeblicher Bestandteil des Krankenhausbegriffes ist demnach die „ärztliche Hilfeleistung“, mit anderen Worten also das Vorhandensein von Ärzten. Neben den allgemeinen Grundfragen des Arbeitsrechts stellen sich hierbei einige Probleme, die in dieser Form im Wesentlichen nur im Krankenhaus vorkommen. Besondere Bedeutung kommt außerdem den Chefärzten zu, die in der Regel letztverantwortlich für die ärztlichen Fragen der von ihnen vertretenen Fachabteilung sind. Das Chefarztvertragsrecht hat sich dabei zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt. Dieses hat einerseits Fragen zum Inhalt, die Gegenstand allgemeiner arbeitsrechtlicher Überlegungen sind, wirft aber andererseits spezifische Probleme auf, die nur bei Chefärzten auftauchen.
Der Online-Kurs vermittelt einen Überblick über ausgewählte, krankenhausspezifische Fragestellungen des Arbeitsrechts. Daneben behandelt er aber ein neues und in der Praxis sehr wichtig gewordenes Gebiet arbeitsrechtlicher Gestaltungen im Krankenhaus, nämlich die Tätigkeit von Fremdpersonal, die sich in verschiedenen Formen darstellt. Hier wird insbesondere die neuere arbeits- und sozialrechtliche Rechtsprechung behandelt.
Aktualisiert im Mai 2024.