In Zeiten immer noch steigender Mieten und immer größerer Wohnungsknappheit, vor allem in Ballungszentren, gewinnt das Eigenheim für Familien, vor allem dessen Erhalt, eine zunehmende Bedeutung. Für uns Berater heißt das, dass sich die Schwerpunkte in der Beratung verlagern können und auch müssen; denn das Scheitern der Ehe und der damit einhergehende unvermeidbare Klärungsbedarf hinsichtlich der weiteren Nutzung sowie die Fragenstellungen um die Kostentragung der laufenden Kosten des Familienheims stellt die Beteiligten heutzutage vor immense finanzielle Herausforderungen.
Der Kurs befasst sich mit dem Schicksal des Familienheims, das im Miteigentum beider Ehegatten steht.
Zunächst geht es um die Fragestellung, welche Rechte Dritter möglicherweise im Fokus stehen und vorrangig berücksichtigt werden müssen, bevor über einen Verkauf oder eine Teilungsversteigerung der Immobilie entschieden werden kann. Zunehmend begegnen uns in der anwaltlichen Tätigkeit Fälle, in denen Schwiegereltern/Eltern ihren Kindern im Wege vorweggenommener Erbfolge Immobilien überschreiben. Diese Immobilien können nun von den Kindern wiederum im Rahmen der Eheschließung auf den Ehepartner zu Miteigentum übertragen worden sein. Es muss im Weiteren herausgearbeitet werden, was die Schwiegereltern möglicherweise vereinbart haben, um sich abzusichern, damit das schon seit Generationen im Familienbesitz befindliche Objekt im Zuge der Scheidung weder an Dritte veräußert noch versteigert und damit dem Zugriff der Schenker endgültig entzogen wird.
Das bedeutet umso mehr, dass man in einem sehr frühen Stadium der Mandatsbearbeitung, umfassend Informationen sammelt, insbesondere zur Frage, welche Belastungen im Grundbuch eingetragen sind. Neben den Grundschulden zugunsten der Banken können Nießbrauch- und Wohnrechte im Grundbuch stehen oder auch Veräußerungsverbote und Rückauflassungsvormerkungen zugunsten der Schenker. In einem solchen Fall müssen die Ansprüche der Eltern oder Ehegatten vorab geprüft, gesichert und/oder erfüllt werden.
Neben der Möglichkeit der Teilungsversteigerung als letzte Wahl der Auseinandersetzung werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Eheleute ihr Familienheim auseinandersetzen können, ohne den zeit- und kostspieligen Weg der Teilungsversteigerung zu gehen. Der Kurs erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Aktualisiert im Oktober 2024.