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Erbrecht

Ausgewählte Probleme der Testamentsvollstreckung

Referentin: Dr. Susanne Markmiller

Fortbildungs-Nr.: 142211

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Der Kurs richtet sich an Fachanwälte für Erbrecht und Rechtsanwälte, welche mit dem Institut der Testamentsvollstreckung in Berührung gekommen sind oder kommen. Behandelt werden ausgewählte Probleme der Testamentsvollstreckung, die im Rahmen der Gestaltungspraxis sowie bei der aktiven und passiven Beschäftigung mit der Testamentsvollstreckung auftreten.
 
Das Recht der Testamentsvollstreckung ist ein Randbereich, mit dem trotzdem so gut wie jeder Anwalt im Laufe des Berufslebens mehr oder weniger intensiv konfrontiert wird. Eine intensivere Beschäftigung mit diesem Randbereich findet in der Regel erst bei Problemen statt. Es ist aber wichtig zu wissen, dass über Erfolg oder Misserfolg der Testamentsvollstreckung schon relativ zeitig nach Annahme des Amtes entschieden wird, da diese Anfangszeit das Verhältnis der Beteiligten prägt. Wichtig ist es daher für alle Beteiligten so rasch wie möglich Klarheit über ihre Verhältnisse zu erlangen, die insbesondere durch Vereinbarungen erreicht werden kann.
 
Gerade im Zusammenhang mit der Reichweite und der Stellung des Testamentsvollstreckers kommt es im Zusammenspiel mit den unterschiedlichen Akteuren leicht zu Kompetenzschwierigkeiten. Es wird deshalb das Verhältnis zu dem Bevollmächtigten zum Erben, zum Nachlassgericht, zu Nachlassgläubigern zum Pflichtteilsberechtigten sowie zum (Nachlass-)Insolvenzverwalter dargestellt sowie ein besonderer Schwerpunkt daraufgelegt, wie Rechtsunsicherheiten, die sich im auch für den Profi immer wieder stellen gelöst werden können, sei es durch Vereinbarungen oder auch im Klagewege. Die neuen Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins für Erbfälle ab dem 01.01.2025 wurden eingearbeitet.
 
Aktualisiert im März 2025.

Autorin

Profilbild von Susanne Markmiller
Dr. Susanne Markmiller

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin