Der Kurs richtet sich an Fachanwälte für Erbrecht und Rechtsanwälte, welche mit dem Institut der Testamentsvollstreckung in Berührung gekommen sind oder kommen. Behandelt werden ausgewählte Probleme der Testamentsvollstreckung, die im Rahmen der Gestaltungspraxis sowie bei der aktiven und passiven Beschäftigung mit der Testamentsvollstreckung auftreten.
Das Recht der Testamentsvollstreckung ist ein Randbereich, mit dem trotzdem so gut wie jeder Anwalt im Laufe des Berufslebens mehr oder weniger intensiv konfrontiert wird. Eine intensivere Beschäftigung mit diesem Randbereich findet in der Regel erst bei Problemen statt. Es ist aber wichtig zu wissen, dass über Erfolg oder Misserfolg der Testamentsvollstreckung schon relativ zeitig nach Annahme des Amtes entschieden wird, da diese Anfangszeit das Verhältnis der Beteiligten prägt. Wichtig ist es daher für alle Beteiligten so rasch wie möglich Klarheit über ihre Verhältnisse zu erlangen, die insbesondere durch Vereinbarungen erreicht werden kann.
Gerade im Zusammenhang mit der Reichweite und der Stellung des Testamentsvollstreckers kommt es im Zusammenspiel mit den unterschiedlichen Akteuren leicht zu Kompetenzschwierigkeiten. Es wird deshalb das Verhältnis zu dem Bevollmächtigten zum Erben, zum Nachlassgericht, zu Nachlassgläubigern zum Pflichtteilsberechtigten sowie zum (Nachlass-)Insolvenzverwalter dargestellt sowie ein besonderer Schwerpunkt daraufgelegt, wie Rechtsunsicherheiten, die sich im auch für den Profi immer wieder stellen gelöst werden können, sei es durch Vereinbarungen oder auch im Klagewege.
Aktualisiert im November 2023.