web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sommer-Aktion: 20 % auf ausgewählte Fortbildungen. Jetzt entdecken.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bauliche Veränderungen der Mietsache durch Vermieter und Mieter unter besonderer Berücksichtigung von Balkonkraftwerken

Referent: Dr. Carsten Brückner

Fortbildungs-Nr.: 17268315

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 24.09.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
Prospekt als PDF öffnen Prospekt Ein Hotelsymbol

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Veranstaltung zur Merkliste hinzufügen Merkliste

Der zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Zustand der Mietsache muss während der Mietzeit beibehalten werden. Daraus folgt nicht nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zu Beginn der Mietzeit gegebenen Zustand im Falle von Veränderungen wiederherzustellen, sondern dass es dem Mieter auch nicht gestattet ist, ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen.

 

Das BGB-Mietrecht sieht einzelne Tatbestände vor, die es den Mietvertragsparteien erlauben, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Hierfür benötigt der Mieter stets die Erlaubnis des Vermieters, während der Vermieter die des Mieters nicht braucht. Geringere Veränderungen durch den Mieter werden unter den ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauch subsumiert. Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind unterschiedlich und sind stets gut zu durchdenken. Lediglich an einer Stelle weist das Gesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien bei baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter hin.

 

Der Online-Vortrag LIVE behandelt aktuelle Fragen zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der Solarenergieversorgung werden die dem Mieter nunmehr zugestandenen Möglichkeit der Verwendung von sogenannten Balkonkraftwerken und die dabei entstehenden Herausforderungen auf beiden Seiten der Mietvertragsparteien einschließlich des Abschlusses einer Gestattungsvereinbarung besprochen. Betreffend der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Installation solcher Fotovoltaikanlagen gibt es widerstreitende amtsgerichtliche Entscheidungen.  

 

Vertragsgemäßer Zustand der Mietsache bei Beginn und während des Verlaufs des Mietverhältnisses

Erhaltungsmaßnahmen durch den Vermieter oder den Mieter

Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und des Mieters

Voraussetzungen, Durchsetzung, Kostentragung

(Un-)Zulässige Veränderungen an der Mietsache

Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache

Zulässige Veränderungen ohne Erlaubniserfordernis durch den Vermieter

Zulässige Veränderungen nur mit Erlaubniserfordernis durch den Vermieter

Ansprüche des Vermieters bei unzulässigen Änderungen der Mietsache

Gesetzlich ausdrücklich und nicht geregelte Ansprüche

Balkonkraftwerke im Mietrecht

Praxistipps zum Umgang mit stattgefundenen baulichen Veränderungen

Praxistipps zu vertraglichen Vereinbarungen

Referent

Profilbild von Carsten Brückner
Dr. Carsten Brückner

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin