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Vergaberecht, Verwaltungsrecht, Internat. Wirtschaftsrecht u. Europarecht

EU-Beihilfenrecht - Wechselwirkung mit dem Vergaberecht und Einführung in praktischen Fällen

Referent: Prof. Dr. Christopher Zeiss

Fortbildungs-Nr.: 32246480

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 27.11.2025 Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5,00h – nach § 15 FAO
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Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, Produktionskostenzuschuss für Netflix-Serie, Elektro-LKW für Spedition, Energieeffizienz- und Gründungsberatung, Defizitausgleich für Schwimmbad und Schlittschuhhalle sowie PV-Anlage und Stromspeicher: Fördermittel, Öffentliche Zuschüsse, Bürgschaften, verbilligte Kredite und Grundstücke sowie verschiedenste Vergünstigungen helfen beim Aufbau neuer Branchen, finanzieren die Daseinsvorsorge und erleichtern Kommunen und Unternehmen, aber auch normalen Bürgerinnen und Bürgern Investitionen aller Art. Allerdings sind derartige „Beihilfen“ nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Grundsatz verboten und müssen zurückgezahlt werden. Daher müssen die Weichen vor der Gewährung der Beilhilfen richtig gestellt werden, um Rückforderungen und Kürzungen von Fördermitteln zu vermeiden.
Das Seminar gibt zunächst einen verständlichen Überblick über das komplexe EU-Beihilfenrecht. Mit zahlreichen Beispielsfällen werden Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die Ausnahmeregelungen dargestellt. 

Prof. Dr. Christopher Zeiss

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden