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Erbrecht

Die Europäische Erbrechtsverordnung in der gerichtlichen Anwendung

Referent: Holger Siebert

Fortbildungs-Nr.: 142277

Selbststudium (Aufzeichnung Vortrag) Jederzeit 2,50h – nach § 15 FAO
Die EUErbVO kommt bei allen Erbfällen ab dem 17.8.2015 zur Anwendung. Seit diesem Stichtag hatten Gerichte vielfältig Gelegenheit, sich mit Anwendungs- und Auslegungsfragen zu diesem Regelwerk zu beschäftigen. Hierzu gehören u.a.: Anerkennung des Instituts des Vermächtnisses mit unmittelbarer dinglicher Wirkung bei Eintritt des Erbfalls Einordnung des § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtliche Norm iSd EuErbVO Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Erbscheinserteilung Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist Erbvertrag iSd EuErbVO Subsidiäre Zuständigkeit in Erbsachen, gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes in einem nicht durch die EuErbVO gebundenen Staat Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer vor dem Gericht eines Mitgliedsstaats erklärten Erbausschlagung. 
 
Aufgezeichnet am 19. Oktober 2023
Holger Siebert

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden