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Erbrecht

Die Europäische Erbrechtsverordnung in der gerichtlichen Anwendung

Referent: Holger Siebert

Fortbildungs-Nr.: 142277

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Aufzeichnung Vortrag) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Die EUErbVO kommt bei allen Erbfällen ab dem 17.8.2015 zur Anwendung. Seit diesem Stichtag hatten Gerichte vielfältig Gelegenheit, sich mit Anwendungs- und Auslegungsfragen zu diesem Regelwerk zu beschäftigen. Hierzu gehören u.a.: Anerkennung des Instituts des Vermächtnisses mit unmittelbarer dinglicher Wirkung bei Eintritt des Erbfalls Einordnung des § 1371 Abs. 1 BGB als erbrechtliche Norm iSd EuErbVO Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Erbscheinserteilung Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall ist Erbvertrag iSd EuErbVO Subsidiäre Zuständigkeit in Erbsachen, gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes in einem nicht durch die EuErbVO gebundenen Staat Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer vor dem Gericht eines Mitgliedsstaats erklärten Erbausschlagung. 
 
Aufgezeichnet am 19. Oktober 2023

Referent

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Holger Siebert

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

115,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin