Sozialrecht
Referent: Dr. Jens Michel
Fortbildungs-Nr.: 04246316
Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, dass Mandate, die zunächst mit einer kündigungsschutzrechtlichen Perspektive begonnen haben, im Zuge der Beratung eine immer stärkere sozialrechtliche Dimension erlangen können: Ist das ALG I von vorne herein nicht bedarfsdeckend oder der Anspruch bald erschöpft, so stellt sich die Frage nach einem (ggf. aufstockenden) Anspruch auf Bürgergeld. Eine hohe Abfindung muss hierbei kein Hindernis mehr sein! Denn die bereits für „Corona-Zeiträume“ durch § 67 SGB II ermöglichte Zugangserleichterung zum Arbeitslosengeld II trotz beachtlichen liquiden Vermögens wird durch das zum 1.1.2023 eingeführte Bürgergeld nicht nur teilweise fortgesetzt, sondern auch das Schutzniveau für Erwerbseinkommen und selbstgenutzte Immobilien im SGB II erweitert.
Der Online-Vortrag LIVE sensibilisiert für diese aktuellen „Chancen“ im Bürgergeld wie die klassischen Problemschwerpunkte der Vermögens- und Einkommensberücksichtigung bei „Aufstockern“ und bringt Sie kompakt auf dem aktuellen Stand für die fachanwaltliche Beratungspraxis.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden