Ein wesentlicher Grund für den Erfolg der Rechtsform „GmbH“ liegt in der haftungsrechtlichen Separierung ihres Vermögens von dem Vermögen ihrer Gesellschafter. Dieser gesellschaftsrechtliche Trennungsgrundsatz garantiert den Gesellschaftern, im Falle einer Insolvenz nicht persönlich in die Haftung genommen zu werden. Kehrseite der – auf das Gesellschaftsvermögen – beschränkten Haftung ist eine strenge Regelung der Kapitalaufbringung und -erhaltung. Nur wenn das Stammkapital der GmbH ordnungsgemäß erbracht und erhalten wurde, kommt eine Freizeichnung der Gesellschafter überhaupt in Frage. Aufgrund der hohen Praxisrelevanz hat sich im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Urteilen und Literaturansichten zu allen möglichen Facetten herausgebildet, von denen „Hin- und Herzahlen“, „Schütt-aus-hol-zurück“, „verdeckte Sacheinlage“ und "die unerlaubte Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen" nur die bekannteren Stichworte sind. Dieser Kurs möchte die Grundlagen und aktuellen Trends des Themas aufgreifen und praxisnah darstellen.
Aktualisiert im März 2024.