Das Beschlussmängelrecht bei Personengesellschaften unterscheidet sich in vielen Bereichen vom Kapitalgesellschaftsrecht. Die sorgfältige anwaltliche Mandatsbearbeitung macht es daher erforderlich, sich mit den Besonderheiten im Detail auseinanderzusetzen. Auch wenn das Personengesellschaftsrecht häufig wegen der geringeren Formstrenge als „leichter“ zu handhaben gilt, bringt es aufgrund der Diversität der Erscheinungsformen der Personengesellschaft und dem Fehlen gesetzlicher Regelungen eigene Problemstellungen mit sich, die erst auf den zweiten Blick erkannt werden. Die erfahrene Referentin erörtert ausgehend von der Beschlussfassung in der Personengesellschaft die Fälle typischer Beschlussmängel und deren Rechtsfolgen im Einzelnen. Des Weiteren stellt sie die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten der Geltendmachung von Beschlussmängeln unter Einbeziehung der Fälle gesellschaftsvertraglicher Schiedsklauseln vor. Die aktuelle Rechtsprechung findet angemessene Berücksichtigung.