Arbeitsrecht
Referierende: Dr. Martin Geraats, Dr. Sebastian Krülls LL.M.
Fortbildungs-Nr.: 014841
Durch das CanG wurde zum 01.04.2024 eine weitgehende Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis vorgenommen. Es ist zu erwarten, dass Konsumenten ihre Neigung im beruflichen Kontext künftig weniger verstecken werden. Das Gesetz macht detaillierte Vorgaben zu privatem Besitz und Konsum, welche sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken können. Aber wie lässt sich ein Cannabis-Rausch überhaupt erkennen? Gibt es einen Cannabis-Grenzwert für die Arbeit?
Konsum und Rausch während der Arbeit stellen in vielen Fällen einen Verstoß gegen arbeitsrechtliche und unfallversicherungsrechtliche Pflichten dar. Zur Ermittlung der Grenzen für Cannabiskonsum kann mit gewissen Einschränkungen auf die Rechtsprechung zu Alkohol zurückgegriffen werden. Ein absolutes Rauschmittelverbot bedarf allerdings einer besonderen Regelung.
Der Referent stellt dar, wann der Arbeitgeber Drogentests und Einstellungsuntersuchungen verlangen kann. Für den Fall eines Verstoßes gegen betriebliche Regelungen werden Sanktionsmöglichkeiten beleuchtet.
Anders als der Joint ist die E-Zigarette in vielen Betrieben mittlerweile omnipräsent. Gelten hierfür dieselben Regeln wie für die herkömmliche Zigarette? Auch dies wird im Seminar besprochen.
Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
135,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden