Dieter Kunz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht
Dieter Kunz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Er ist seit 2013 ausschließlich sozialrechtlich tätig, seit 2014 in eigener Kanzlei. Nach zwei jeweils vierjährigen beruflichen Stationen im Arbeitsrecht auf Arbeitgeberseite (Kreishandwerkerschaft und Einzelhandelskonzern) mit Schnittstellen zum Sozialrecht (SGB III, IV, V und VII) widmete er sich acht Jahre der Pflege seiner schwerstmehrfach behinderten Tochter. Der hierdurch gewonnene intensive Einblick ins Rehabilitations- und Teilhaberecht, das SGB XI, die Eingliederungshilfe (noch im SGB XII) sowie die Hilfsmittelversorgung im SGB V begründete die Entscheidung, nach der Pflegezeit den Wiedereinstieg in die Juristerei als Anwalt mit sozialrechtlicher Spezialisierung zu wagen. Herr Kunz vertritt Leistungsberechtigte bzw. Versicherte in allen Bereichen des Sozialrechts inkl. des Leistungsrechts nach dem SGB VIII und des AsylbLG, mit Ausnahme des Vertragsarztrechts. Schwerpunkte liegen dabei im SGB II, SGB III, SGB XII sowie dem SGB IX. Prof. Dr. em. Winfried Boecken, Uni Konstanz, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, gewann Herrn Kunz für die Mitarbeit an der 2. Auflage des Nomos-Kommentars Gesamtes Arbeitsrecht, dort zu §§ des SGB IV.