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Transport- und Speditionsrecht, Versicherungsrecht

Die Transportversicherung: Überblick und aktuelle Rechtsfragen unter Berücksichtigung der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Referent: Armin Walther

Fortbildungs-Nr.: 240022

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Das Transportversicherungsrecht liegt auf der Nahtstelle zwischen dem Transportrecht und dem Versicherungsrecht. Für den Transportrechtler wie für den Versicherungsrechtler wird es vor allem dann praxisrelevant, wenn der wegen eines Transportschadens haftende Transportunternehmer insolvent wird. Denn dann besteht die Hoffnung, dessen Verkehrshaftungsversicherer in Anspruch nehmen zu können und nicht auf die meist nur geringe Quote für "einfache" Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Transportunternehmers angewiesen sein zu müssen. Es ist daher für den Rechtsberater des Geschädigten und gegebenenfalls seines Transportversicherers wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Weg die Forderung gegen den Verkehrshaftungsversicherer realisiert werden kann. Umgekehrt ist es für Rechtsberater der Verkehrshaftungsversicherer wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen die Inanspruchnahme für den Schaden abgewendet werden kann.
 
Der Online-Kurs verfolgt das Ziel, diese Fragen zu klären und durch Fallbeispiele und Praxistipps zu veranschaulichen. Zunächst werden jedoch die Grundlagen des Versicherungsrechts und des Transportversicherungsrechts vermittelt, ohne die ein Verständnis des oben genannten Hauptthemas nicht möglich ist. Im Anschluss an fast jedes Kapitel findet der Kursnutzer zudem Fragen, die ihm zur Bearbeitung der Lernerfolgskontrolle – und damit auch dem Nachweis gemäß § 15 Abs. 4 FAO – dienen und die mit dem zuvor vermittelten Wissen durch Auswahl vorgegebener Antworten ohne zusätzliche Recherche beantwortet werden können.
 
Aktualisiert im März 2026.

Autor

Profilbild von Armin Walther
Armin Walther

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin