Die Übertragung von Betrieben verursacht bereits regelmäßig Randprobleme im erbrechtlichen und familienrechtlichen Bereich. Landwirtschaftliche Betriebe sind auf Grund ihrer engen Bindung an die familiären Verhältnisse, die Mitarbeit von Familienangehörigen mehrerer Generationen und die gesetzlichen Besonderheiten zum Schutz der Zerschlagung von landwirtschaftlichen Betrieben jedoch besonders anfällig für Störungen, die mit Scheidungen, aber auch Ansprüchen des Ehegatten im Erbfall einhergehen können.
Landwirtschaftliche Betriebsübergaben müssen daher regelmäßig und zwar sowohl bei den Übergebern, wie auch bei den Übernehmern häufig von familienrechtlichen Gestaltungen begleitet werden.
Die Vertragsgestaltungs-, Beratung geht daher immer auch mit einer familienrechtlichen Beratung einher, wenn ungewollte Nebeneffekte durch Trennung und Scheidung im Vorfeld vermieden werden sollen.
Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen.
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