Die Beauftragung sowie nachfolgende Planung und Ausführung von Bauvorhaben ist häufig durch eine unzureichende Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z.B. des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, des Vergabe-, Beihilfe- und Subventionsrechts oder des öffentlichen Preisrechts) geprägt. Diese Feststellung steht in einem bemerkenswerten Gegensatz zu einer zunehmenden Bedeutung öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Rahmen der Abwicklung von Bauvorhaben, die sich bei dem Abschluss von Verträgen am Bau, der mangelfreien Planung und Ausschreibung der beauftragten Bauvorhaben und deren Ausführung ausmachen lässt sowie den erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für die geplante Realisierung eines Bauvorhabens im Fall einer Missachtung dieser Vorgaben. So stellen sich Fragen zur Wirksamkeit von Vertragsschlüssen bei einer Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Es drohen dem Bauherrn bei einer öffentlich–rechtliche Vorschriften nicht beachtenden Planung und Ausführung die Ablehnung oder nachträgliche Aufhebung der für das Bauvorhaben erforderlichen Genehmigungen oder sonstige bauordnungsrechtliche Verfügungen – z.B. Baustopp –. Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen – aber auch Prüfsachverständige - sehen sich im Rahmen ihrer vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtungen erheblichen Haftungs- und Gewährleistungsrisiken bei einer Missachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgesetzt.
Der Online-Vortrag gibt einen Überblick über grundlegende Fragen und aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung in diesem für die anwaltliche Beratungspraxis bedeutsamen Bereich.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.