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Terminrecht bei Bauverträgen: Vertragsstrafe, Schadensersatz, Kündigung

Rechtsgebiet(e): Bau- und Architektenrecht

Tagungsleitung: Prof. Dr. Werner Langen

Referierende: Dr. Alexander Knopp, Prof. Dr. Werner Langen

Fortbildungs-Nr.: 164273

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 08.08.2024

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

Merkliste: Prospekt

Merkliste: Merkliste

Auch am Bau und im Baurecht gilt der Grundsatz Time is money und ohne gutes Timing ist Alles nichts …

Die erfahrenen Referenten erläutern zunächst, wie Baubeteiligte und ihre Berater terminliche Besonderheiten von Bauvorhaben im Rahmen der Vertragsgestaltung rechtssicher und effizient regeln können. In einem zweiten Schritt wird der Umgang mit Bauzeitstörungen während der Bauphase dargestellt. Bauzeitstörungen treffen grundsätzlich gleichermaßen Auftragnehmer wie Auftraggeber. Bei einer verzögerten Leistungserbringung des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die formalen Anforderungen des BGB und der VOB/B zu beachten. Auf Seiten des Auftragnehmers stellt sich das Thema Bauzeitverzögerung sowohl bei Behinderungen als auch bei Bauzeitverlängerungs- und Mehrkostenansprüchen. Stets zu beachten sind dabei detaillierte Dokumentationsanforderungen, um die jeweiligen Ansprüche durchsetzen zu können. Neben dem baurechtlichen Instrumentarium werden auch baubetriebliche Fragestellungen und Schnittstellen zwischen Baubetrieb und Baurecht behandelt, um so das notwendige Rüstzeug zu vermitteln, mit dem Thema Terminrecht bei Bauverträgen bzw. Bauzeitverzögerung richtig und praxisnah nach Maßgabe von Bauvertrag, BGB und VOB/B umgehen zu können.

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Tagungsleitung

Profilbild von Werner Langen

Prof. Dr. Werner Langen

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Referierende

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Dr. Alexander Knopp

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Regulärer Kostenbeitrag

345,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

198,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: