Mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurde neben den Möglichkeiten der Insolvenzordnung eine weitere Möglichkeit geschaffen, im Rahmen gesetzlich privilegierter Maßnahmen Unternehmen frühzeitig zu restrukturieren. Dabei nutzte der Gesetzgeber auch die Möglichkeit, ein neues, nicht-öffentliches und effektives Verhandlungsverfahren für Krisenunternehmen einzuführen: die Sanierungsmoderation (§§ 94 ff. StaRUG).
Auf Antrag des Schuldnerunternehmens kann zur Unterstützung und Leitung der Verhandlungen mit den Gläubigern ein neutraler Sanierungsmoderator eingesetzt werden. Es handelt sich um ein präventives Verfahren, um absehbar eintretende Unternehmensinsolvenzen frühzeitig vermeiden zu können. Im Rahmen der Sanierungsmoderation erzielte Vergleiche können dabei am Ende gerichtlich bestätigt werden und sind dann weitestgehend insolvenzfest.
Der vorliegende Online-Kurs zeigt die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf einer Sanierungsmoderation auf, erläutert die Rechte, Pflichten und Vergütung des Moderators, sowie die Rolle des Gerichts in der Sanierungsmoderation.
Aktualisiert im März 2024.