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Insolvenz- und Sanierungsrecht

Sanierungsmoderation gem. StaRUG

Referent: Prof. Dr. Daniel Graewe LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 104064

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,50h – nach § 15 FAO
Durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) besteht neben den Möglichkeiten der Insolvenzordnung eine weitere Möglichkeit, im Rahmen gesetzlich privilegierter Maßnahmen Unternehmen frühzeitig zu restrukturieren. Dabei sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, ein nicht-öffentliches und effektives Verhandlungsverfahren für Krisenunternehmen zu durchlaufen: Die Sanierungsmoderation (§§ 94 ff. StaRUG).
 
Auf Antrag des Schuldnerunternehmens kann zur Unterstützung und Leitung der Verhandlungen mit den Gläubigern ein neutraler Sanierungsmoderator eingesetzt werden. Es handelt sich um ein präventives Verfahren, um absehbar eintretende Unternehmensinsolvenzen frühzeitig vermeiden zu können. Im Rahmen der Sanierungsmoderation erzielte Vergleiche können dabei am Ende gerichtlich bestätigt werden und sind dann weitestgehend insolvenzfest.
 
Der vorliegende Online-Kurs zeigt die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf einer Sanierungsmoderation auf, erläutert die Rechte, Pflichten und Vergütung des Moderators, sowie die Rolle des Gerichts in der Sanierungsmoderation.
 
Aktualisiert im November 2025.
Prof. Dr. Daniel Graewe LL.M.

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden