Durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) besteht neben den Möglichkeiten der Insolvenzordnung eine weitere Möglichkeit, im Rahmen gesetzlich privilegierter Maßnahmen Unternehmen frühzeitig zu restrukturieren. Dabei sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, ein nicht-öffentliches und effektives Verhandlungsverfahren für Krisenunternehmen zu durchlaufen: Die Sanierungsmoderation (§§ 94 ff. StaRUG).
Auf Antrag des Schuldnerunternehmens kann zur Unterstützung und Leitung der Verhandlungen mit den Gläubigern ein neutraler Sanierungsmoderator eingesetzt werden. Es handelt sich um ein präventives Verfahren, um absehbar eintretende Unternehmensinsolvenzen frühzeitig vermeiden zu können. Im Rahmen der Sanierungsmoderation erzielte Vergleiche können dabei am Ende gerichtlich bestätigt werden und sind dann weitestgehend insolvenzfest.
Der vorliegende Online-Kurs zeigt die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf einer Sanierungsmoderation auf, erläutert die Rechte, Pflichten und Vergütung des Moderators, sowie die Rolle des Gerichts in der Sanierungsmoderation.
Aktualisiert im November 2025.