Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) hat nach der VVG-Reform das Recht der privaten Krankenversicherung grundlegend geändert und dabei zu erheblichen Unklarheiten geführt. Das Seminar spricht die wesentlichen Problempunkte (z. B. Basistarif, Notlagentarif, Kontrahierungszwang, Kündigung in der Pflichtversicherung) und die hierzu inzwischen durch den Bundesgerichtshof vorgenommenen Klarstellungen an. Auch werden weitere Gesetzesänderungen vorgestellt, die nicht selten unbemerkt geblieben sind. Zudem werden die neuere Rechtsprechung des BGH zu praxisrelevanten Themen sowie interessante Entscheidungen der Instanzgerichte erläutert. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Leistungsvoraussetzungen in der Krankentagegeldversicherung, insbesondere die „vollständige Arbeitsunfähigkeit“ und deren schlüssige Darlegung im Prozess. Ferner werden die Einordnung der Krankentagegeldversicherung als Summenversicherung und die sich hieraus ergebenden Folgen erörtert. Schließlich befasst sich das Seminar auf Grundlage der diesbezüglichen aktuellen Entscheidungen des BGH mit der Wirksamkeit und dem Inhalt der Untersuchungsobliegenheit sowie den vom Krankenversicherer und anderen Personenversicherern mit Rücksicht auf § 213 VVG einzuhaltenden Anforderungen bei der Erhebung von Gesundheitsdaten. Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.