Die Geldentschädigung zählt zu den härtest umkämpften Ansprüchen im Presse- und Äußerungsrecht. Kaum eine:r zückt freiwillig die Geldbörse, fast immer ist eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs notwendig. Die Geltendmachung bzw. Abwehr von Geldentschädigungsansprüchen beschäftigt längst nicht mehr nur Prominente und Medienhäuser. Die zunehmend verschärfte Debatte in den sozialen Medien und der vermehrte Einsatz von künstlicher Intelligenz haben den Kreis der potentiell Betroffenen stark ausgeweitet. Gleichwohl sprechen Gerichte eine Geldentschädigung nur als "ultima ratio" bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung zu. Wann diese Schwelle erreicht ist, ist in der Praxis nicht immer leicht zu bestimmen. Da der Anspruch auf reinem Richterrecht basiert, sind Fallpraxis und -kenntnis für die anwaltliche Beratung essentiell. Der Online-Vortrag LIVE richtet sich sowohl an erprobte Medienrechtlerinnen und Medienrechtler als auch an solche, die es werden wollen. Anhand zahlreicher Fälle aus der Rechtsprechung beleuchtet die Referentin Ursprung und Voraussetzungen des Geldentschädigungsanspruchs und geht auf tatsächliche und rechtliche Fallstricke im Rahmen der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung ein. Die Referentin befasst sich auch mit den Kriterien und aktuellen Fallbeispielen zur Bemessung der Anspruchshöhe. Weiteres Augenmerk sind lehrreiche (Grenz-)Fälle, in denen Gerichte keine Geldentschädigung zugesprochen haben. Die Referentin beleuchtet zudem das aktuelle Gesetzesvorhaben des BMJ zur Vererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs, dessen Rezeption und die Auswirkungen auf die anwaltliche Beratung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten so das notwendige Rüstzeug für eine effektive Mandatsbearbeitung in der Praxis.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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