Das Seminar stellt die Gestaltungsmöglichkeiten zu Strategien zur Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen unter Einbeziehung von erbrechtlichen Folgewirkungen dar.
Ist der Erblasser erst einmal vor seinen Herrgott getreten, lässt sich in Bezug auf den Pflichtteil kaum noch etwas machen. Das gilt vor allem in Fällen eines sogenannten Berliner Testaments, mit dem man im schlimmsten Fall Pflichtteilsansprüche verdoppelt.
Bei rechtzeitiger Planung gibt es aber durchaus Möglichkeiten, ungewollte Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder zu vermeiden. Dabei gilt aber immer die Regel, dass man es dabei nicht übertreiben darf, sondern den richtigen Mittelweg finden muss, der bisweilen auch mit eigenem Verzicht verbunden sein kann. Die Veranstaltung zeigt Wege auf, wie man im Konsens Pflichtteilsansprüche vermeidet, aber auch Wege, die man beschreiten kann, wenn es keinen Konsens gibt. Es wird aufgezeigt, was insbesondere bei Verfügungen zu Lebzeiten im Hinblick auf vorbehaltene Nutzungsrechte zu beachten ist, aber auch andere Modelle vorgestellt, die der gerichtlichen Prüfung standgehalten haben.
Die notwendigen Entscheidungen, wem welche Zuwendungen gemacht werden, können von Konflikten zwischen und dem Misstrauen zu Betroffenen und Beteiligten geprägt sein. Es ist daher Aufgabe des Beraters, neben den rechtlichen Fragestellungen auch die persönlichen und psychologischen Folgewirkungen von entsprechenden Verfügungen zusammen mit den Mandanten aus unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten, um hieraus resultierende Konflikte zu vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn mehrere Personen als Bedachte in Betracht kommen und damit Ungleichgewichte zwischen diesen geschaffen werden.
Das Seminar vermittelt daher zum Umgang mit widerstreitenden Interessen auch mediative Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen einschließlich der Grundkenntnisse einzelner Persönlichkeitsstrukturen.
Die Referenten stellen in ihrem Seminar Lösungsoptionen und -ansätze für die Verbindung von juristischen Gestaltungsmöglichkeiten und mediativem Konfliktmanagement in der erbrechtlichen Beratungspraxis vor.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
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