Die Beratung des Mandanten beim sog. Gewährleistungsmanagement, also bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen, ist zentraler Tätigkeitsschwerpunkt jedes baurechtlich spezialisierten Anwalts. Mit seiner Erfahrung aus langjähriger forensischer wie projektbegleitender baurechtlicher Beratung vermittelt der Referent den Teilnehmern in diesem Kurs in verständlicher Weise das baurechtliche, prozessuale und „taktische“ Rüstzeug, welches für eine strategische und erfolgreiche Beratung des Mandanten bei der Vermeidung und Abwicklung von Mängeln und Mangelfolgeschäden notwendig ist. Unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Teilnehmer nicht nur im „materiellen“ Mängelansprücherecht des BGB und der VOB/B geschult, sondern es werden insbesondere anwaltliche Strategien für die zielorientierte Mandatsbearbeitung vermittelt (Vertragsgestaltung – Beweissicherung – Außergerichtliche Erledigung – Regresssicherung – Verjährungshemmung usw.).
Die Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des Referenten.