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Erbrecht

Beeinträchtigende Verfügungen des Erblassers

Referent: Ulf Schönenberg-Wessel

Fortbildungs-Nr.: 144242

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Aufzeichnung Vortrag) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Das BGB sieht in den §§ 2287, 2288 einen besonderen Schutz für den bindend eingesetzten Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmer vor. Dieser soll, nachdem das gemeinschaftliche Testament bzw. der Erbvertrag bindend geworden ist, vor Beeinträchtigungen durch den Erben im ersten Erbfall geschützt werden. Grundlage für diesen Schutzmechanismus ist das Vorliegen von wechselbezüglichen bzw. vertraglich bindenden Verfügen. Ausgehend davon zeigt das Seminar die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Schenkungen und Vermächtnisvereitelung in Beeinträchtigungsabsicht auf. Die prozessuale Durchsetzung der Ansprüche aus den beeinträchtigenden Verfügungen einschließlich Beweislast und Verjährung runden die Veranstaltung ab.
 
Aufgezeichnet am 18. August 2023

Referent

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Ulf Schönenberg-Wessel

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

115,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin