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Bank- und Kapitalmarktrecht

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zahlungsdienste und PSD 3 – insbesondere unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung

Referent: Prof. Dr. Stefan Werner

Fortbildungs-Nr.: 254174

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 18.07.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Mit Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in deutsches Recht zum 18. Januar 2018 hat die Europäisierung des Rechts der Zahlungsdienste ihre Fortsetzung gefunden. Gegenstände des Vortrags sind – neben der Darstellung der Änderungen gegenüber dem früheren Recht – erste Erfahrungen nach Umsetzung der geänderten Regelungen sowie obergerichtliche Urteile, die darauf aufsetzen und ihnen Gestalt verleihen. Mit einbezogen wird insbesondere auch die Entscheidung des BGH vom 27. April 2021, in der der auf der Umsetzung von Regelungen der PSD/PDS2 beruhende AGB-Änderungsmodus der deutschen Kreditinstitute als unwirksam verworfen worden ist. Die dritte EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) wird ebenfalls Gegenstand der Veranstaltung sein. Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
 
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Pause 15:30 - 15:45 Uhr

Pause 17:15 - 17:30 Uhr

Referent

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Prof. Dr. Stefan Werner

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
225,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken