Bau- und Architektenrecht
Referierende: Birgitta Bergmann-Streyl, Dr. Walter Klein, Prof. Dr. Oliver Moufang, Prof. Dr. Werner Langen
Fortbildungs-Nr.: 164271
A-Rosa Travemünde
A-Rosa Travemünde
Außenallee 10Seit den Entscheidungen des BGH vom 19.01.2017 ist geklärt, dass dem Besteller beim BGB-Vertrag vor bzw. ohne Abnahme grundsätzlich keine Mängelrechte zustehen. Beim VOB/B-Bauvertrag hat diese Problematik durch die Entscheidung des BGH vom 19.01.2023 zur Unwirksamkeit von § 4 Abs. 7 VOB/B eine neue Dynamik erhalten. Der Vortrag beleuchtet die Frage, welche Ansprüche dem Besteller zustehen, wenn der Unternehmer vertragswidrig leistet, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und welche Verjährungsregeln greifen. Dies wird sowohl für den Bauvertrag wie auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag behandelt. Am zweiten Tag der Veranstaltung wird ein umfassender und praxisnaher Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und über die neuen Entwicklungen in der obergerichtlichen Judikatur vermittelt. Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und an alle anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei der Mandatsbearbeitung mit baurechtlichen Fragen befasst sind. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten aus erster Hand einen aktuellen Überblick über alle wichtigen Entscheidungen. Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
Tagungszeit Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
Tagungszeit Samstag: 09:00 - 15:00 Uhr
A-Rosa Travemünde
Außenallee 10Tagungsleitung
Referierende
Regulärer Kostenbeitrag
645,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden