Medizinrecht
Referent: Prof. Dr. Thomas Clemens
Fortbildungs-Nr.: 12246132
Das Vergütungssystem und die Budgetbemessung sind Grundelemente für die Finanzierung der Krankenhäuser. Diese Elemente stehen bei Konflikten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen im Fokus der Betrachtung. Hier erwarten die Krankenhäuser eine fundierte Beratung durch die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt. Dafür benötigt diese/r nähere Kenntnisse vom Vergütungssystem und von der Budgetbemessung. Zudem muss er um die praktischen Abläufe wissen, falls eine Einigung im Verhandlungsweg nicht gelingt und es zu einem Schiedsverfahren und/oder evtl. auch einem anschließenden Gerichtsverfahren kommt.
Bei alldem wird vom Rechtsberater erwartet, dass er die Grundzüge der inhaltlichen Thematik der Budgetbemessung kennt: Das Verhältnis der Budgetebene zur Abrechnungsebene, die Rechtsschutzwege im Schieds- und Gerichtssystem, die Funktion und Wirkungsweise von Mehrerlös- und Mindererlös-Ausgleich, Begriff und Besonderheiten struktureller Abrechnungsvoraussetzungen und schließlich spezielle Aspekte der Vergütungsstruktur bei psychiatrischen Leistungen und die Grundzüge der Bemessung des Pflegebudgets u.v.m.
Mit diesem Themenkreis richtet sich die Veranstaltung zum einen an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Gesundheitsrecht haben und mit der Beratung von Krankenhäusern oder Krankenkassen befasst sind. Zum anderen werden alle diejenigen angesprochen, die in den betroffenen Institutionen des Gesundheitswesens tätig sind, wie etwa die Finanzspezialisten und die Juristen sowohl der Krankenhäuser und der Krankenhausgesellschaften als auch der Krankenkassen, sowie schließlich auch die Juristen, die in Regierungspräsidien und in Ministerien mit den Verfahren auf Genehmigung der Budgetvereinbarungen und der Schiedssprüche befasst sind.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden