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Aktuelle Entwicklungen im Recht der Zahlungsdienste und PSD 3 – insbesondere unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung

Rechtsgebiet(e): Bank- und Kapitalmarktrecht

Referent: Prof. Dr. Stefan Werner

Fortbildungs-Nr.: 254193

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 15.10.2024

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

Merkliste: Prospekt

Merkliste: Merkliste

Mit Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) in deutsches Recht zum 18. Januar 2018 hat die Europäisierung des Rechts der Zahlungsdienste ihre Fortsetzung gefunden. Gegenstände des Vortrags sind – neben der Darstellung der Änderungen gegenüber dem früheren Recht – erste Erfahrungen nach Umsetzung der geänderten Regelungen sowie obergerichtliche Urteile, die darauf aufsetzen und ihnen Gestalt verleihen. Mit einbezogen wird insbesondere auch die Entscheidung des BGH vom 27. April 2021, in der der auf der Umsetzung von Regelungen der PSD/PDS2 beruhende AGB-Änderungsmodus der deutschen Kreditinstitute als unwirksam verworfen worden ist. Die Dritte EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) wird ebenfalls Gegenstand der Veranstaltung sein.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Referent

Profilbild von Stefan Werner

Prof. Dr. Stefan Werner

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin

235,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken