Der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr ist ohne vorherige Zustimmung bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen. Die Veranstaltung führt in das Thema ein und gibt Fachanwälten für Steuerrecht und anderen in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälten wichtige Hinweise für Ihre Beratungspraxis, damit Mandanten auf die weitreichenden Änderungen und Konsequenzen für die betriebliche Praxis vorbereitet werden können.