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Arbeitsrecht, Strafrecht

HR-Compliance – Schnittstellen Arbeitsrecht und Strafrecht

Referierende: Dr. Philipp Horrer, Dr. Jochen Keilich LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 014878

Online-Vortrag LIVE 26.03.2024 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

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Die HR-Compliance eines Unternehmens soll gewährleisten, dass von der Unternehmensleitung und der Belegschaft alle im Rahmen ihrer Tätigkeit zu beachtende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden. Sie ist damit nur ein Teilbereich der Compliance des Unternehmens, aber ein wichtiger und sicherlich auch sehr umfassender. In diesem Seminar werden die Referenten darauf eingehen, was HR-Compliance bedeutet und wie entsprechende Systeme im Unternehmen aufzubauen sind. Zudem wird auf aktuelle Brennpunkte eingegangen, wie der zunehmenden Bedeutung von Environmental Social Governance (ESG) für Arbeitgeber, einem ersten Update zum Hinweisgeberschutzgesetz, Neuerungen zum Arbeitszeitrecht und dem Betriebsverfassungsrecht, wobei bei letzterem das Thema Betriebsratsvergütung vertieft wird.  Abgerundet werden soll das Seminar durch die Darstellung der Sichtweise eines strafrechtlichen Praktikers. Behandelt werden sollen ausgewählte Teilbereiche mit strafrechtlichem Bezug oder erhöhter Gefahr von Bußgeldern bzw. anderweitigen, ernsthaften Gefahren für das Unternehmen. Anstatt langatmig-breiter Darstellung aller theoretisch denkbaren Rechtsnormen und Rechtsprechung soll vielmehr Wert daraufgelegt werden, dass möglichst viele der in der täglichen Arbeit typischerweise auftauchenden Fragen behandelt werden können.  Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Er berät Unternehmen zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, insbesondere bei Umstrukturierungen, Personalabbaumaßnahmen, Betriebsübergängen sowie Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet der Bereich der HR-Compliance. Er ist zertifizierter Compliance Officer und berät Unternehmen bei Compliance Audits, Internal Investigations und der Einführung von sonstigen Compliance Maßnahmen wie bspw. Whistleblower/Hinweisgebersystemen.  Dr. Philipp Horrer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und externer Compliance-Beauftragter für Unternehmen. Er ist bundesweit als Strafverteidiger und Berater für Einzelpersonen und Unternehmen tätig. Ein Fokus liegt auf der strafrechtlichen Beratung und Verteidigung von Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Hier vertritt er die Interessen von Unternehmen im Vorfeld oder während laufender Strafverfahren (Unternehmensverteidigung oder Vertretung geschädigter Unternehmen). Zudem leitet Dr. Horrer unternehmensinterne Ermittlungen (Internal Investigations) und übernimmt bei Bedarf die Koordination mit weiteren Akteuren wie etwa Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Individualverteidigern oder z.B. arbeitsrechtlichen Beratern. Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Dr. Jochen Keilich LL.M.

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Dr. Philipp Horrer

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Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden