Das Verbraucherkreditrecht ist einer der praxisrelevantesten Teilbereiche des Darlehensrecht, schon aufgrund der Abgrenzungsfrage, wann ein Verbraucher vorliegt oder aufgrund der Herausforderungen bei der Gestaltung ordnungsgemäßer Widerrufsinformationen. Ende 2023 hat der europäische Gesetzgeber die neue Verbraucherkredit-Richtlinie verabschiedet. Die nationalen Gesetzgeber müssen bis Ende 2025 eine Regelung verabschieden, die dann bis Ende 2026 in Kraft zu treten hat.
Neuerungen durch VKR 2023 (Richtlinie (EU) 2023/2225), Erläuterung der Rechtshistorie sowie ab 2026 greifende Neuerungen:
- Erweiterung des Anwendungsbereich?
- Buy now Pay later auch erfasst?
- Erweiterung der Kreditwürdigkeitsprüfung von Wohn-Immobilien auch auf normale Darlehensverträge?
- Weitere Besonderheiten?
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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