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Bank- und Kapitalmarktrecht

Fehlerhafte Zahlungsvorgänge – insbesondere im Zusammenhang mit der Überweisung

Referent: Prof. Dr. Stefan Werner

Fortbildungs-Nr.: 25246326

Online-Vortrag LIVE 23.09.2025 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO

Online

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Fehlerhafte Zahlungsvorgänge erfassen ein breites Spektrum an nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführten Zahlungen. Darunter fallen verspätet, unvollständig oder an den falschen Empfänger ausgeführte Zahlungsaufträge ebenso wie nicht autorisierte Belastungen oder ordnungsgemäß autorisierte Aufträge, die ohne wirksame Verpflichtungen im Valutageschäft veranlasst wurden.

Auch die Rechtsfolgen dieser Vorgänge sind unterschiedlich; sie reichen vom Erstattungs-, Schadenersatz- oder Informationsanspruch des Zahlers über einen gleichwohl bestehenden Aufwendungsersatz- bis hin zum Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters.

Im Seminar soll dieser Fächer an unterschiedlichsten Ansprüchen dargestellt und sortiert werden und auch darauf eingegangen werden, welche Besonderheiten sich dabei aus der mehrgliedrigen Zahlungsverkehrsabwicklung ergeben. Berücksichtigung finden werden evtl. Unterschiede in den Rechtsfolgen zwischen konventionell und elektronisch ausgelösten Zahlungen. Auch wenn der Schwerpunkt auf der Überweisung liegt, werden teilweise auch andere Zahlungsdienste in die Betrachtung mit einbezogen.

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Prof. Dr. Stefan Werner

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden