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Bau- und Architektenrecht

Kündigungsrechte in BGB- und VOB/B-Verträgen

Referent: Prof. Dr. Werner Langen

Fortbildungs-Nr.: 164027

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Die Kündigung von Bauverträgen ist ein Dauerthema in der anwaltlichen Beratung. Das Thema stellt sich für Besteller wie für Unternehmer gleichermaßen, ist für die beiden Partner eines Bauvertrages aber unterschiedlich ausgestaltet. Der Besteller kann sowohl ohne Grund als auch aus wichtigem Grund kündigen, der Unternehmer nur aus wichtigem Grund. Während die fehlgeschlagene Kündigung des Bestellers aus wichtigem Grund regelmäßig in eine Kündigung ohne Grund umgedeutet werden kann, also in jedem Fall zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, kann der Unternehmer den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Seine fehlgeschlagene Kündigung aus wichtigem Grund führt also nicht zur Vertragsbeendigung, sondern stellt im Gegenteil eine Vertragsverletzung dar, die den Besteller seinerseits zur „Gegenkündigung“ berechtigen kann.
 
Während die Kündigung ohne Grund seit jeher gesetzlich verankert war (§ 648 BGB n.F.), hat der Gesetzgeber mit Wirkung für alle ab 01.01.2018 abgeschlossenen Verträge erstmals auch die Kündigung aus wichtigem Grund in § 648a BGB geregelt. Daneben stehen die Kündigungsregeln der §§ 8 und 9 VOB/B, soweit dem Bauvertrag die Bestimmungen der VOB/B zu Grunde liegen.
 
Der Online-Kurs verschafft einen für die tägliche anwaltliche Beratungspraxis wertvollen Überblick sowohl über die Voraussetzungen, als auch über die Rechtsfolgen der verschiedenen Kündigungsoptionen.
 
Aktualisiert im Juni 2021.

Autor

Profilbild von Werner Langen
Prof. Dr. Werner Langen

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Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin