
Bau- und Architektenrecht
Referent: Dr. Andreas Berger
Fortbildungs-Nr.: 16257339
Online
Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.Gegenstand des Seminars sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte mit Bezug zum privaten Baurecht. Neben dem materiellen Baurecht wird auch das Bauprozessrecht behandelt. Einen Schwerpunkt bildet das Architektenrecht einschließlich der Besonderheiten der HOAI.
Das Architektenrecht ist zum einen geprägt durch eine komplexe Gesetzeslage - sowohl im BGB insbesondere durch das neue Bauvertragsrecht als auch im Honorarrecht durch die HOAI - und zum anderen durch eine sehr fallbezogene Rechtsprechung. In der Veranstaltung werden sowohl die Haftungsrisiken als auch die Praxisprobleme der Honorarklage anhand aktueller Rechtsprechung vom erfahrenen Referenten behandelt.
Für alle ab dem 01.01.2021 abgeschlossenen Verträge über Architekten- und Ingenieurleistungen gilt die HOAI 2021. Für die vorher abgeschlossenen Verträge gilt weiterhin die alte HOAI 2013 oder, je nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, noch eine vorherige Fassung, mit den sich daraus ergebenden Besonderheit, ob die Mindest- und Höchstsätze für die alten Verträge noch zur Anwendung kommen. Die hierzu ergangene aktuelle EuGH-Rechtsprechung wird im Seminar dargestellt.
Der erfahrene Referent erläutert zudem die wichtigsten praxisrelevanten Neuerungen der HOAI 2021, u. a. Honorarvereinbarungen nach § 7 Abs. 1, Hinweispflichten bei Verbraucherverträgen, § 7 Abs. 2, Basishonorarsatz, Honorartafeln, konkludenter Vertragsschluss, Stufenverträge und z. B. den Umfang mit „Planer-Nachträgen“ unter Berücksichtigung der Systematik der gesetzlichen Regelungen.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden