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Bau- und Architektenrecht

Praxisfragen HOAI und Architektenrecht – Schwerpunkte Nachträge von Planern

Referent: Dr. Andreas Berger

Fortbildungs-Nr.: 16257339

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 20.03.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5,00h – nach § 15 FAO
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Online

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Gegenstand des Seminars sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte mit Bezug zum privaten Baurecht. Neben dem materiellen Baurecht wird auch das Bauprozessrecht behandelt. Einen Schwerpunkt bildet das Architektenrecht einschließlich der Besonderheiten der HOAI. 

 

Das Architektenrecht ist zum einen geprägt durch eine komplexe Gesetzeslage - sowohl im BGB insbesondere durch das neue Bauvertragsrecht als auch im Honorarrecht durch die HOAI - und zum anderen durch eine sehr fallbezogene Rechtsprechung. In der Veranstaltung werden sowohl die Haftungsrisiken als auch die Praxisprobleme der Honorarklage anhand aktueller Rechtsprechung vom erfahrenen Referenten behandelt.

 

Für alle ab dem 01.01.2021 abgeschlossenen Verträge über Architekten- und Ingenieurleistungen gilt die HOAI 2021. Für die vorher abgeschlossenen Verträge gilt weiterhin die alte HOAI 2013 oder, je nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, noch eine vorherige Fassung, mit den sich daraus ergebenden Besonderheit, ob die Mindest- und Höchstsätze für die alten Verträge noch zur Anwendung kommen. Die hierzu ergangene aktuelle EuGH-Rechtsprechung wird im Seminar dargestellt.

 

Der erfahrene Referent erläutert zudem die wichtigsten praxisrelevanten Neuerungen der HOAI 2021, u. a. Honorarvereinbarungen nach § 7 Abs. 1, Hinweispflichten bei Verbraucherverträgen, § 7 Abs. 2, Basishonorarsatz, Honorartafeln, konkludenter Vertragsschluss, Stufenverträge und z. B. den Umfang mit „Planer-Nachträgen“ unter Berücksichtigung der Systematik der gesetzlichen Regelungen.

 

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

Dr. Andreas Berger

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden