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Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Fehlerquellen bei der Mandatsbearbeitung von Haftpflichtschäden bei Verkehrsunfällen

Referent: Andreas Krämer

Fortbildungs-Nr.: 154212

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 23.05.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Online

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Das Seminar ist für alle (Fach-)Anwältinnen und Anwälte für Versicherungs- und Verkehrsrecht konzipiert, aber auch alle mit Verkehrsunfallgeschehen befassten Anwältinnen und Anwälten.
 
Schon der vermeintlich glasklare Verkehrsunfall kann Quelle zahlreicher Fehler sein, die es zu vermeiden gilt. Das Seminar beinhaltet eine intensive Rundumbetrachtung von der Mandatsannahme (unzulässige Doppelvertretung oder unwirksame Vollmachten) über Fallstricke im Zusammenspiel mit versicherungsrechtlichen Obliegenheiten, Haftungsausschlüssen und meist unbekannten sozialrechtlichen Besonderheiten. Es werden aber auch zahlreiche Tipps für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere auch im gerichtlichen Verfahren, gegeben. Auch oft übersehene Probleme bei Verkehrsunfällen mit nicht motorisiertem Verkehr sind Teil des Seminars. Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause 15:30 - 15:45 Uhr

Pause 17:15 - 17:30 Uhr

Referent

Andreas Krämer

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken