Unterhaltsrechtliche Mandate bieten eine Vielzahl materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Fragestellungen. Neben aktuellen Entscheidungen werden im Seminar insbesondere behandelt:
Die Einkommensermittlung mit u.a. Wohnwert, PKW-Nutzung, bei Selbständigen, Selbstbehalt, Erwerbstätigenbonus.
Der Kindesunterhalt, sowohl materiellrechtlich mit Unterhaltsbedarf bei Minderjährigen und Volljährigen (u.a. Abgrenzungsfälle Elementarunterhalt und Mehrbedarf; Krankenvorsorgeunterhalt bei PKV und GKV; konkreter Bedarf; Ausbildungsunterhalt), Verteilung der Unterhaltslast (Volljährigkeit, bei Mehr- und Sonderbedarf), Leistungsfähigkeit (§ 1603 BGB, Selbstbehalt; bei Insolvenz oder SGB-II-Bezug), besondere Fallgestaltungen (Wechselmodell; Scheinvaterregress) rückübertragene Unterhaltsansprüche (sozialhilferechtliche Vergleichsberechnung) als auch verfahrensrechtlich die Vertretung des Kindes und gesetzliche Verfahrensstandschaft (Grundsatz, Obhutswechsel, Eintritt der Volljährigkeit, Anspruchsübergang), Titulierung, einstweilige Anordnung und Hauptsacheverfahren und Aspekte bei Vereinbarungen (eigenes Forderungsrecht des Kindes /Freistellungsvereinbarungen zwischen den Eltern).
Der Ehegattenunterhalt sowohl materiellrechtlich (u.a. Erwerbsobliegenheit, Quotenunterhalt – konkreter Bedarf/§ 1578b BGB) als auch verfahrensrechtlich mit Darlegungs- und Beweislast für die einzelnen Unterhaltsvoraussetzungen/sekundäre Darlegungslast und Stufenantrag oder Leistungsantrag?
Ebenfalls werden verfahrensrechtliche Fragestellungen im Übrigen, Besonderheiten des Abänderungsverfahrens, Verfahrenskostenvorschuss (Voraussetzungen, Durchsetzung, Abwehrstrategien), Verfahrenskostenhilfe (z.B. Antragstellung bei Mehrvergleich) behandelt.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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