web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sommer-Aktion: 20 % auf ausgewählte Fortbildungen. Jetzt entdecken.

Versicherungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zur Entschädigungsleistung und zum Quotenvorrecht in der Kaskoversicherung

Referierende: Prof. Dr. Karl Maier, Edmund Schmitt

Fortbildungs-Nr.: 184095

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 10.10.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
Prospekt als PDF öffnen Prospekt Ein Hotelsymbol

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Veranstaltung zur Merkliste hinzufügen Merkliste
Bei einem Verkehrsunfall stellt sich natürlich in erster Linie die Frage, ob der Schaden beim Unfallgegner liquidiert werden kann. Ist dies nicht (vollständig) der Fall oder gibt es keinen ersatzpflichtigen Unfallgegner (etwa bei einer Kollision mit einem Baum) ist zu prüfen, ob der Mandant eine Kaskosicherung abgeschlossen hat. Wird diese in Anspruch genommen, stellt sich die Frage, welche Entschädigung der Versicherungsnehmer beanspruchen kann, ferner, spielt es eine Rolle, dass nicht der kaskoversicherte Versicherungsnehmer selbst gefahren ist? Muss sich also der Kasko-Versicherungsnehmer das Verhalten eines (beispielsweise alkoholisierten) Fahrers zurechnen lassen, kann der Fahrer ggf. von der Kaskoversicherung in Regress genommen werden und wie ist eine etwa doch vom Unfallgegner erlangte Summe mit der eigenen Kaskosicherung zu verrechnen?

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag der Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an die Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden die Referenten im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Referierende

Profilbild von Karl Maier
Prof. Dr. Karl Maier

(mehr Infos)

Profilbild von Edmund Schmitt
Edmund Schmitt

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Berlin
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken