web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sommer-Aktion: 20 % auf ausgewählte Fortbildungen. Jetzt entdecken.

Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht

Die GmbH: Liquidation, Vollbeendigung und Nachtragsliquidation

Referent: Dr. Jan J. Kruppa

Fortbildungs-Nr.: 192349

Veranstaltungsformat: Selbststudium Selbststudium (Text) Ein Kalendersymbol. Jederzeit Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 2,5h – nach § 15 FAO
Bei der Liquidation handelt es sich um die letzte Phase der wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Existenz der GmbH. Eine Liquidation soll idealerweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Vollbeendigung der GmbH führen. Wird dieser Vorgang ordnungsgemäß durchgeführt, so hört die juristische Person (GmbH) auf zu existieren. Die Liquidatoren, die in dieser Phase der Existenz der GmbH diese organschaftlich vertreten, und die Gesellschafter dürfen sich freuen: Das Restvermögen wurde an die Gesellschafter verteilt und steht ihnen endgültig zur freien Verfügung; Gläubiger können nun ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen und gehen gegebenenfalls leer aus und die Liquidatoren müssen nicht befürchten, mit Privatvermögen zu haften.
 
Diese gesetzliche Idealvorstellung kann in der Realität nicht immer (sofort) erreicht werden. Die dabei entstehenden Friktionen können zur sogenannten Nachtragsliquidation und zur Haftung führen.
 
In diesem Online-Kurs werden die relevanten Stufen der Liquidation dargestellt. Die wichtigsten Begriffe werden näher erklärt und mit den gängigen falschen Vorstellungen wird aufgeräumt. Praxistipps und konkrete Hinweise sollen eine planmäßige und gezielte Liquidation vorbereiten und so ermöglichen, dass am Schluss des Prozesses eine reibungslose und endgültige Vollbeendigung erreicht wird.
 
Aktualisiert im Mai 2025.

Autor

Profilbild von Jan Kruppa
Dr. Jan J. Kruppa

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

155,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)

Ermäßigter Kostenbeitrag

135,00 € (zzgl. gesetzl. USt.)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin