Das Forstrecht speist sich nicht isoliert aus dem Bundeswaldgesetz und den Wald- und Forstgesetzen der Länder, sondern weist Schnittstellen zu zahlreichen anderen Rechtsgebieten auf, insbesondere zum Zivilrecht und zum Naturschutzrecht. Das Seminar beleuchtet die wesentlichen Begriffsdefinitionen des Bundeswaldgesetzes und stellt umfassend die hierzu ergangene Kasuistik dar. Des Weiteren werden die Grundsätze der Walderhaltung und Waldvermehrung anhand der bundesgesetzlichen Regelungen besprochen und die hierzu durch die Länder geregelten Eingriffsbefugnisse anhand der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen exemplarisch dargestellt. Das Forstrecht ist insofern auch klassisches Gefahrenabwehrrecht. Die Schnittstellen zum Naturschutzrecht werden an geeigneter Stelle präsentiert.
Das Seminar richtet sich daher gleichermaßen an Fachanwälte und Fachanwältinnen im Agrarrecht wie an Fachanwälte und Fachanwältinnen im Verwaltungsrecht. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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