web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Sie möchten keine Neuigkeiten rund um das DAI und unsere Fortbildungen verpassen?
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Arbeitsrecht, Informationstechnologierecht

KI-Verordnung und Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis

Referent: Dr. Michael Witteler

Fortbildungs-Nr.: 01257389

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 06.05.2026 Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt als PDF öffnen Prospekt Ein Hotelsymbol

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Veranstaltung zur Merkliste hinzufügen Merkliste

KI-Verordnung: Ab 2.08.2026 wird die KI-Verordnung anwendbar sein. Erste Regelungen sind bereits in Kraft getreten. Der Online-Vortrag bietet wertvolle Einblicke und praktische Tipps, wie sich Arbeitgeber, Betriebsräte und Berater optimal auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten können. Erfahren Sie, welche Maßnahmen notwendig sind, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Auskunftsanspruch: Jede Person hat das Recht, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten, die ein Verantwortlicher von ihr verarbeitet. Das gilt auch im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO wird in der Praxis häufig genutzt. Die Motive sind unterschiedlich, die Erfüllung stellt Arbeitgeber in aller Regel vor erhebliche Schwierigkeiten. In diesem Online Vortrag werden daher die Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsanspruchs vertieft behandelt, um es Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren Beratern leichter zu machen, den Anspruch richtig geltend zu machen bzw. zu erfüllen. 

Profilbild von Michael Witteler
Dr. Michael Witteler

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden