Die plurale Verwaltungsorganisation in Deutschland mit zahlreichen selbständigen Verwaltungsträgern, die auf kommunaler Ebene örtlich radiziert dieselben Aufgaben wahrnehmen, verlangt beinahe zwangsläufig nach Kooperationsmöglichkeiten. Das Landesrecht sieht hierfür verschiedene Formen vor, die von der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bis zur Schaffung rechtlich selbständiger Zweckverbände oder gemeinsamer Anstalten reichen. Hinzu kommen privatrechtliche Organisationsformen, die Anschlussmöglichkeiten für andere, auch privatwirtschaftliche Partner bieten. Nicht zuletzt dadurch wird deutlich, dass auch das unionale Wettbewerbsrecht die gemeindliche Verwaltungstätigkeit erreichen kann. Da die interkommunale Zusammenarbeit der Erfüllung je eigener Aufgaben dient und damit regelmäßig mit einer Leistungserbringung verbunden ist, stellt sich die Frage nach einer Vergabepflichtigkeit des mit der Zusammenarbeit verbundenen öffentlichen Auftrags. Anlass genug also, eine dogmatische Grundlegung der interkommunalen Zusammenarbeit vorzunehmen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
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