Das Pflichtteilsrecht als unabhängige und bedarfsorientierte wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass ist durch die Erbrechtsgarantie grundgesetzlich gewährleistet. Der Vortrag befasst sich mit der Möglichkeit, die Pflichtteilsansprüche post mortem sowie aber auch vor dem Erbfall zu reduzieren oder sogar ganz zu eliminieren.
Die instruktive Arbeitsunterlage enthält eine fallbezogene Darstellung für die anwaltliche Praxis.
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