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Arbeitsrecht, Strafrecht

Systematik des Arbeitsstrafrechts

Referent: Prof. Dr. Hans Theile LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 014798

Online-Vortrag LIVE 04.07.2024 13:00 Uhr -
18:30 Uhr
5,00h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

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Längst ist das Arbeitsrecht keine ausschließlich zivil- oder sozialversicherungsrechtliche Veranstaltung mehr. Vielmehr ist im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein erhebliches Risikofeld auszumachen, das Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden immer stärker auf den Plan ruft. Oftmals ist den Betroffenen dabei nicht einmal bewusst, dass sie angesichts der Einbindung von „Freien Mitarbeitern“ oder „Honorarkräften“ oder diversen Maßnahmen eines „Outsourcing“ längst den Status eines Arbeitsgebers innehaben und sich hieran nicht nur zivil- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen knüpfen. Entsprechendes gilt für die Beschäftigung von EU- oder sonstigen Ausländern, die zu für die Betroffenen oftmals unerwarteten straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ermittlungen führt. Die Risiken steigern sich, wenn Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, da typischerweise in dieser Situation kostensparende Maßnahmen eines „Outsourcing“ in Betracht gezogen werden. Inhaltlich geht es bei den straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risikofeldern damit vor allem um das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung, die illegale Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und Lohnwucher, die illegale Beschäftigung von Ausländern sowie Schwarzarbeit. Die Risiken bestehen dabei zunächst für Einzelpersonen, die nicht allein mit einer Strafe oder einer Geldbuße, sondern auch mit der Untersagung der weiteren Ausübung der Berufstätigkeit zu rechnen haben. Zum anderen geht es um die den Unternehmen drohenden Sanktionsrisiken, die ihren Ausdruck in Unternehmensgeldbußen, Maßnahmen der Gewinnabschöpfung, aber auch im Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Eintragungen im Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister finden. Ohne Kenntnis der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Risiken werden oftmals die Weichen in einem Mandat schon früh falsch gestellt oder Mandanten nicht sachgerecht beraten. Dies gilt umso mehr, als den angesprochenen Risiken mitunter immerhin durch eine rechtzeitig erfolgende Selbstanzeige begegnet werden kann und – kommt es doch zu Ermittlungen – das Verfahren gegenüber dem normalen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren Besonderheiten aufweist. Vor diesem Hintergrund wendet sich der Vortrag in erster Linie an Arbeitsrechtler aus Kanzleien und Unternehmen, die sich einen Überblick über diese Materie verschaffen wollen, um auch dieser Facette eines Mandats Rechnung zu tragen und ggf. umfassende Präventivberatung betreiben zu können. Dies gilt umso mehr als die Rechtsprechung vor allem mit Blick auf § 266a StGB zuletzt deutliche Kehrtwenden vollzogen hat, die auch der Praktiker kennen sollte. 

Tagungszeit: 13:00 - 18:30 Uhr

1. Pause: 15:00 - 15:15 Uhr

2. Pause: 16:45 - 17:00 Uhr

Prof. Dr. Hans Theile LL.M.

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden