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Verwaltungsrecht

Die Kosten im Blick – Das kostenrecht der VwGO und seine Auswirkungen auf das anwaltliche Vorgehen

Referent: Lars Brettschneider

Fortbildungs-Nr.: 06246243

Online-Vortrag LIVE 18.07.2025 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO

Online

Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.
Merkliste

Die Kostenregelungen der §§ 154 ff. VwGO sowie des § 80 VwVfG sind wichtige Vorschriften, welche sich auf das anwaltliche Vorgehen in erheblichem Maße auswirken, wie z.B. in den Bereichen:

 

•    Widerspruchsverfahren
•    Erledigung im laufenden Verfahren und zwischen den Instanzen
•    Untätigkeitsklage
•    § 80 VII VwGO
•    Beiladung
•    Ermessensfehler
•    Privatgutachten
•    Vergleich
•    Auswahl zwischen Vornahme- oder Bescheidungsklage

 

Ziel des Seminars ist es daher im ersten Schritt, die Teilnehmer mit den einzelnen Vorschriften des verwaltungsprozessualen Kostenrechts – auch den eher exotischen Regelungen – vertraut zu machen, so dass diese sowohl im anwaltlichen Vorgehen berücksichtigt werden können als auch dem Mandanten das Kostenrisiko möglichst passgenau präsentiert werden kann.

Im Weiteren gilt es dann, den Teilnehmern in geeigneten Bereichen Ideen mit auf den Weg zu geben, wie sich eine Fallbearbeitung kostenrechtlich optimieren lässt.

 

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.

 

Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.

Lars Brettschneider

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden