Erbrecht
Referierende: Dr. Carola Einhaus, Prof. Dr. Tilman Wetterling
Fortbildungs-Nr.: 14246098
Dass der Erblasser testierunfähig war, behaupten die Mandanten häufig und wir dürfen es ihnen glauben. Aber wie gelingt der Nachweis der Testierunfähigkeit gegenüber dem Gericht?
Fachanwältin für Erbrecht Dr. Carola Einhaus, spezialisiert auf streitige Erbauseinandersetzung, und Prof. Dr. Tilman Wetterling, vormals Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Charité, Berlin, heute gefragter medizinischer Sachverständiger bzw. Obergutachter, werden in diesem Seminar erläutern, welche Anforderungen aus der Anwaltschaft an ein medizinisches Gutachten gestellt werden darf und muss, damit das Gericht von anfänglich nur berechtigten Zweifeln an der Testierfähigkeit zu der Annahme von Testierunfähigkeit „in einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit“ (KG, Beschl. v. 08.02.2021, Az. 19 W 10/20, in: ErbR 2021, 854 ff (858)) kommt.
Für den Fall des Scheiterns der eigentlichen Strategie (s. o.) muss aus rechtsanwaltlicher Sicht Vorsorge getroffen worden sein. Auch zu den Anforderungen hieran wird das Seminar Auskunft erteilen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden