Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht
Referent: Prof. Dr. Markus Gehrlein
Fortbildungs-Nr.: 194330
Die Behandlung von Darlehen eines Gesellschafters in der Insolvenz – insbesondere einer GmbH – wirft schwierige Rechtsfragen auf, mit denen Rechtsprechung und Wissenschaft seit langem konfrontiert sind. Zur Regelung dieser Materie hat die Rechtsprechung auf der Grundlage von §§ 30, 31 GmbHG das sogenannte Eigenkapitalersatzrecht entwickelt. Im Rahmen der GmbH-Reform (MoMiG) wurde das verästelte und überaus komplizierte Eigenkapitalersatzrecht beseitigt, das Recht der Gesellschafterdarlehen sowie wirtschaftlich entsprechender Finanzierungshilfen neu geordnet und in das Insolvenzanfechtungsrecht verlagert.
Das Seminar zeigt ausgehend von den Kernaussagen des Eigenkapitalersatzrechts anhand der BGH-Rechtsprechung die Rechtsentwicklung bis hin zum geltenden Rechtszustand auf. Dabei werden unter Bezug auf die Rechtsprechung die bestehenden Verbindungslinien zwischen dem alten und neuen Recht aufgezeigt. Ein Schwerpunkt des Seminars liegt in der Darstellung der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, die als zentrale Vorschriften des neuen Rechts die Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterhilfen anordnen. Die einzelnen für die Praxis bedeutsamen Tatbestände, die Befriedigung eines Gesellschafterdarlehens (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO), die Gewährung einer Sicherung für ein Gesellschafterdarlehen (§ 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) wie auch die Befreiung des Gesellschafters von einer für ein Drittdarlehen gewährten Sicherung (§ 135 Abs. 2 InsO) werden nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung eingehend erörtert. Ferner wird erläutert, inwiefern gesellschaftergleiche Dritte, etwa verbundene Unternehmen, vom Anwendungsbereich der Vorschriften erfasst werden. Welche Forderungen einem Darlehen wirtschaftlich gleichstehen, wird ebenso dargestellt.
Der Online-Vortrag LIVE beschränkt sich allerdings nicht auf die Materie der §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO. Gesellschafterdarlehen können – wie die praktische Erfahrung belegt – auch weiteren Anfechtungstatbeständen unterliegen. Darum befasst sich das Seminar, soweit Gesellschafterdarlehen betroffen sind, anhand der BGH-Rechtsprechung mit zusätzlichen bedeutsamen Anfechtungstatbeständen, der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO), der Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) und der Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO). Von daher vermittelt das Seminar auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung die allgemeinen Grundstrukturen des Insolvenzanfechtungsrechts.
Regulärer Kostenbeitrag
275,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden