Markus Kuner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Markus Kuner, geboren am 08.10.1966 in München, ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht; seit 2000 ist er universitär ausgebildeter Wirtschaftsmediator (Fernuniversität Hagen).
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie in Augsburg, München und Wien war Markus Kuner zunächst mehrere Jahre als angestellter Rechtsanwalt (Syndikus) in einem Arbeitgeberverband in München, Köln und Berlin tätig. Dort war er für das Arbeitsrecht, insbesondere für die anwaltliche Beratung und Vertretung der Verbandsmitglieder und die Tarifpolitik zuständig. Anschließend arbeitete er in einer großen, internationalen Anwaltskanzlei.
2003 gründete Markus Kuner seine eigene Anwaltskanzlei in München. Seitdem ist er als selbständiger Rechtsanwalt in den Schwerpunktbereichen Arbeits-, Dienst- und Tarifrecht mit Büros in München und Holzkirchen tätig. Er berät und vertritt bundesweit gerichtlich und außergerichtlich überwiegend öffentliche Arbeitgeber, insbesondere Landesstellen, staatliche und kommunale Dienststellen, Vereine, Kammern, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Krankenhäuser, Schulen, Städte, Märkte, Kreise und sonstige Behörden des Bundes, der Länder sowie der Kommunen.
Markus Kuner verfügt über mehrjährige Berufserfahrung als Referent, Dozent, Trainer und Lehrbeauftragter in den Rechtsbereichen Vertragsrecht, Arbeits- und Tarifrecht (seit 1997). Schließlich ist er seit 2007 Fachbuchautor und seit 2010 Herausgeber der Fachzeitschrift „öAT“ – Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht.
Markus Kuner ist Lehrbeauftragter der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) sowie Lehrbeauftragter des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Für das Bayerische Justizministerium leitet Rechtsanwalt Kuner Seminare und Workshops zum öffentlichen Tarifrecht insbesondere im Rahmen der sog. Qualifizierungsoffensive II (Fortbildung für die dritte Qualifikationsebene).