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Familienrecht

Eheverträge

Referent: Prof. Dr. Alexander Schwonberg

Fortbildungs-Nr.: 094637

Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE Ein Kalendersymbol. 08.11.2024 Uhrzeit der Veranstaltung 13:30 Uhr -
19:00 Uhr
Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO
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Die rechtliche Beurteilung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen ist regelmäßig Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit. Der Online-Vortrag LIVE bietet einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BGH sowie der OLG. Dabei wird nicht nur die Inhaltskontrolle ausführlich anhand praktischer Fallbeispiele erörtert. Vielmehr werden auch die im Vorfeld relevanten Fragen zum Regelungsinhalt von Eheverträgen, zur Auslegung von Klauseln und mögliche gesetzliche Verbote in den Blick genommen. Auch die möglichen steuerrechtlichen Auswirkungen sollen vor dem Hintergrund aktueller Entscheidungen der FinG und des BFH angesprochen werden. Zentralen Raum nehmen die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle für die einzelnen Scheidungsfolgen ein sowie die Relevanz subjektiver Aspekte bzw. des Verhandlungsablaufs für die mögliche Unterlegenheit eines Ehegatten. Schließlich werden die Voraussetzungen und Reichweite der sog. Funktionsäquivalenz und verfahrensrechtliche Fragen thematisiert.
 
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.
 
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Referent

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Prof. Dr. Alexander Schwonberg

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

275,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

175,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: , Ermäßigt für Mitglieder der RAK Düsseldorf, Ermäßigt für Mitglieder der RAK Mecklenburg-Vorpommern, Ermäßigt für Mitglieder der RAK Schleswig-Holstein
235,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: