
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Referent: Dr. Carsten Brückner
Fortbildungs-Nr.: 17257354
Der zwischen den Mietvertragsparteien vereinbarte Zustand der Mietsache muss während der Mietzeit beibehalten werden. Daraus folgt nicht nur, dass der Vermieter verpflichtet ist, den zu Beginn der Mietzeit gegebenen Zustand im Falle von Veränderungen wiederherzustellen, sondern dass es dem Mieter auch nicht gestattet ist, ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen.
Das BGB-Mietrecht sieht einzelne Tatbestände vor, die es den Mietvertragsparteien erlauben, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Hierfür benötigt der Mieter stets die Erlaubnis des Vermieters, während der Vermieter die des Mieters nicht braucht. Geringere Veränderungen durch den Mieter werden unter den ihm zustehenden vertragsgemäßen Gebrauch subsumiert. Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind unterschiedlich und sind stets gut zu durchdenken. Lediglich an einer Stelle weist das Gesetz ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien bei baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter hin.
Der Online-Vortrag LIVE behandelt aktuelle Fragen zum vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, zu baulichen Veränderungen der Mietsache durch den Vermieter und zu Änderungsvorhaben des Mieters betreffend barrierearmes Wohnen, Einbruchschutz und E-Mobilität. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Bereich der Solarenergieversorgung werden die dem Mieter nunmehr zugestandenen Möglichkeit der Verwendung von sogenannten Balkonkraftwerken und die dabei entstehenden Herausforderungen auf beiden Seiten der Mietvertragsparteien einschließlich des Abschlusses einer Gestattungsvereinbarung besprochen. Betreffend der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Installation solcher Fotovoltaikanlagen gibt es widerstreitende amtsgerichtliche Entscheidungen.
Regulärer Kostenbeitrag
305,00 € (USt.-befreit)
Ermäßigter Kostenbeitrag
Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden