Für alle ab dem 01.01.2021 abgeschlossenen Verträge über Architekten- und Ingenieurleistungen gilt die HOAI 2021. Für die vorher abgeschlossenen Verträge gilt weiterhin die alte HOAI 2013 oder, je nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, noch eine vorherige Fassung, mit der sich daraus ergebenden Besonderheit, ob die Mindest- und Höchstsätze für die alten Verträge noch zur Anwendung kommen. Die hierzu ergangene aktuelle EuGH-Rechtsprechung wird im Seminar dargestellt. Der erfahrene Referent erläutert zudem die wichtigsten praxisrelevanten Neuerungen der HOAI 2021, u. a. Honorarvereinbarungen nach § 7 Abs. 1, Hinweispflichten bei Verbraucherverträgen, § 7 Abs. 2, Basishonorarsatz, Honorartafeln, konkludenter Vertragsschluss, Stufenverträge und z. B. den Umfang mit „Planer-Nachträgen“ unter Berücksichtigung der Systematik der gesetzlichen Regelungen.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage.